Neuropsychologie: Was ist das?

Was ist Neuropsychologie?

Die Neuropsychologie hat ihre Wurzeln sowohl in der Psychologie als auch in medizinischen Disziplinen wie z.B.  Neurologie und Neurochirurgie. Sie beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Gehirn und dem menschlichen Verhalten und Empfinden, das heisst mit der Frage, wie das Gehirn unser Denken, Fühlen und Handeln bestimmt und wie sich Schädigungen des Gehirns darauf auswirken. 

Was wird in einer neuropsychologischen Abklärung gemacht?

Eine neuropsychologische Abklärung dient dazu, die geistige Leistungsfähigkeit zu erfassen. Mit der geistigen Leistungsfähigkeit sind Funktionen wie das Gedächtnis, die Aufmerksamkeit, die Sprache, das logische Denken etc. gemeint.

Dabei kommen verschiedenartige Tests zum Einsatz. Damit genauer bestimmt werden kann, ob die Leistungen normal oder beeinträchtigt sind, werden die Resultate mit den Ergebnissen einer hohen Anzahl gesunder Personen (die sogenannte Normpopulation) verglichen. Dabei werden auch das Alter und die Bildung, teils auch das Geschlecht berücksichtigt, da die Leistungsfähigkeit teilweise davon abhängig ist.

Anhand dieser Resultate und anhand der Angaben der Patientin bzw. des Patienten kann dann z. B. genauer beurteilt werden, ob, wie und in welchem Ausmass die Bewältigung des Alltags oder die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sin und welche therapeutischen Möglichkeiten bestehen. 

Wie lange dauert die Untersuchung?

Eine neuropsychologische Untersuchung dauert ca. zwischen zweieinhalb und vier Stunden. Diese kann – je nach Belastbarkeit – an einem Stück in einem Termin oder an zwei Terminen durchgeführt werden. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten besprochen.

Wer bezahlt die Untersuchung? 

Die neuropsychologische Diagnostik ist eine Leistung der Grundversicherung, d.h. sie wird von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt.

Braucht es eine ärztliche Verordnung?


Ja. Damit die Untersuchung von den Krankenkassen bezahlt wird, braucht es eine ärztliche Verordnung. Eine Vorlage dafür findet sich
hier.
Diese muss von einem Arzt bzw. einer Ärztin ausgefüllt werden. Dann kann telefonisch oder per Mail ein Termin vereinbart werden, dies durch die zuweisende Ärztin oder den Patienten selbst.